Wartung

Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen in § 3, 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie in § 3 und 10 der Betriebssicherheitsverordnung seine Arbeitsmittel (Anlagen, Geräte, Maschinen und Werkzeuge) in regelmäßigen Zeitabständen durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Mehr Info »

Wir führen durch:

Gesetzliche Prüfungen nach

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • BGV D8
  • BGG 956
  • Nutzungsdauerende
  • Herstellervorschrift
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Schulungen
  • Bedienerschulungen (Befähigte Person 1 = Bediener)
  • Ausbildung zur Befähigung der Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung BGV D8 (Befähigte Person 2 = Sachkundiger)
  • zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten
Service
  • Wartungen (intern/extern)
  • Reparaturen (intern/extern)