Wartung
Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen in § 3, 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie in § 3 und 10 der Betriebssicherheitsverordnung seine Arbeitsmittel (Anlagen, Geräte, Maschinen und Werkzeuge) in regelmäßigen Zeitabständen durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Mehr Info »Wir führen durch:
Gesetzliche Prüfungen nach
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- BGV D8
- BGG 956
- Nutzungsdauerende
- Herstellervorschrift
Schulungen
- Bedienerschulungen (Befähigte Person 1 = Bediener)
- Ausbildung zur Befähigung der Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung BGV D8 (Befähigte Person 2 = Sachkundiger)
- zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Wartungen (intern/extern)
- Reparaturen (intern/extern)